Sonntag, Dezember 20, 2009

Mehrwertsteuersenkung: Vor allem Hotelbetreiber profitieren, nicht die Gäste

Im Zuge des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes hat der Bundestag eine Absenkung des Mehrwertsteuersatzes für Hotelübernachtungen von 19 auf 7 Prozent beschlossen. Was den Staat etwa eine Milliarde Euro kostet, bringt Hotelgästen kaum Ersparnisse – im Gegenteil: Vor allem für Geschäftsreisende werden Übernachtungen durch das neue Gesetz zum Teil teurer und die Abrechnung komplizierter.

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA teilte mit, dass ein Großteil der Hotelbetreiber die Einsparungen bei weitem nicht im vollen Umfang an ihre Gäste weitergeben will.

Höhere Nettokosten für Geschäftsreisende


Statt Urlaubern und Geschäftsreisenden werden voraussichtlich nur die Hotelbetriebe finanziell vom Wachstumsbeschleunigungsgesetz profitieren. Für Firmen könnten die Hotelaufenthalte ihrer Angestellten netto sogar teurer werden, da im Falle von gleichbleibenden Kosten ein geringerer Betrag beim Finanzamt geltend gemacht werden kann.

Bei einer Hotelrechnung von 119 Euro, lagen die Nettokosten für ein Unternehmen bisher bei 100 Euro, da 19 Euro Mehrwertsteuer erstattet wurden. Zukünftig werden es nur noch 7,79 Euro sein.

Auch auf jeden einzelnen Arbeitnehmer kommen höhere Kosten bei Dienstreisen zu: Bisher konnte der gesamte Betrag für den Hotelaufenthalt abzüglich einer Frühstückspauschale von 4,80 Euro steuerfrei von der Firma erstattet werden. Durch das neue Gesetz ist dies nur noch für die Übernachtung möglich: Frühstückskosten, die 4,80 Euro überschreiten, muss der Arbeitnehmer selbst bezahlen oder bei Erstattung als geldwerten Vorteil versteuern. Dieser Punkt ist aber noch nicht entgültig geklärt und muss noch deutlicher erklärt un dkommentiert werden.

Frühstück weiterhin mit 19 Prozent Mehrwertsteuer


Doch das Gesetz macht Geschäftsreisen nicht nur teurer, sondern auch komplizierter. Denn der geringere Steuersatz gilt nur für Übernachtungen, nicht für andere Hotelleistungen wie Frühstück, Restaurantbetrieb oder Room-Service. Hier beträgt der Mehrwertsteuersatz weiterhin 19 Prozent.

Wie genau die Abrechnung von Übernachtung und Frühstück schließlich funktioniert, wird die Praxis zeigen. Fest steht allerdings, dass das neue Gesetz statt zur gewünschten Vereinfachung der Umsatzsteuer eher zu einer weiteren Differenzierung beiträgt.

Anbieter- und Preisvergleich bringt wirkliche Ersparnis

Durch die niedrigere Steuer sparen Hotelgäste bei ihrem Urlaub oder ihrer Geschäftsreise also nicht automatisch bei allen Hotels. Deshalb lohnt es sich auch weiterhin, verschiedene Angebote zu vergleichen, um am Ende den günstigsten Preis zu finden – mit Steuervergünstigung oder ohne.