Mittwoch, April 30, 2008

Sonntagfahrverbot und die Aussnahmen

Über viele Jahre haben wir für unsere eigenen LKW Ausnahmegenehmigungen für das Sonntagfahrverbot erhalten um Messen auch am Wochenende auf- oder abzubauen. Das Buchholzer Ordnungsamt hat für jeden Sonntag und für jedes Fahrzeug 75 € kassiert. Wir haben es gerne bezahlt und die Stadt Buchholz hat dieses Geld gerne kassiert. Seit gut zwei Jahren ist im Gesetz zum Sonntagfahrverbot die Ausnahmegenehmigung von Fahrzeugen aus dem Messebau ausgeschlossen worden. Das heißt kein LKW aus der Messebaubranche sollte deutschlandweit eine Ausnahmegenehmigung mehr erhalten. Unser Ordnungsamt hält sich an die Gesetze und wir erhalten keine Ausnahmegenehmigung mehr.

Schon öfters ist mir nun aufgefallen, dass Fahrzeuge über 7,49 Tonnen der Messebaubranche am Sonntag unterwegs sind. Aufgrund der Nähe zu Hamburg sind mir natürlich besonders Fahrzeuge von Hamburger Messebauern aufgefallen. Eine Anfrage beim Innensenator Axel Gedaschko wurde mit einer Benennung einer kompetenteren Adresse bantwortet. Die von Herrn Gedaschko genannte Behörde druckste auch nur herum und meinte nicht der richtige Ansprechpartner zu sein. Die Fahrzeuge fahren immer noch. Ich weiß nicht ob mit einer Ausnahmegenehmigung oder einfach ohne.

Sollten weiterhin Ausnahmegehmigungen ausgestellt werden um Messen, Events oder andere Veranstaltungen auf- und abzubauen so möchten wir diese auch wieder erhalten. Oder es sollen sich alle an die gültigen Gestze halten um eine Wettbewerbsbenachteiligung zu vermeiden.

Die Arbeits- und Fuhrparkplanung ist nicht immer ganz einfach. Im Juni werden wir die CoilWinding 2008 in Berlin aufbauen. Die Aufbauzeiten wurden vom Veranstalter für den Sonntag und den Montag festgelegt. Es ist schon nicht ganz leicht die immer aufwendigeren Messestände in 1 bis 1,5 Tagen aufzubauen. Nur wenn wir das Material nicht am Sonntag mit unseren 40-Tonnern anliefern dürfen wird das ganze schon schwieriger. Man sollte diese Veranstalter gesetzlich anhalten Aufbauzeiten zur Verfügung zu stellen mit denen keine Ausnahmegehmigungen zum Sonntagsfahrverbot für LKW nötig sind.

Wenn man als Fahrer verbotswidrig an einem Sonntag oder Feiertag fährt droht einem ein Bußgeld in Höhe von 40 € und 1 Punkt im Verkehrsregister in Flensburg. Als Halter (meist der Chef) zahlt man wenn man das verbotswidrige Fahren an einem Sonntag oder Feiertag anordnet oder zulässt 200 € und erhält auch 1 Punkt.

Folgenden weiteren Post zu diesem Thema habe ich dazu bei Truckonline.de gefunden:

Ob Staus, Unfallzahlen, Abgasemissionen oder Straßenschäden - immer wieder zeigen Öffentlichkeit, Medien und Politiker mit dem Finger auf den Lkw - Fahrer.

Bestes Beispiel ist das Sonntagsfahrverbot: regelmäßig wird in den Medien darüber philosophiert, warum auch am “heiligen Sonntag” auf Deutschlands Fernstraßen Lkw unterwegs sind.

Aber worauf beruft sich eigentlich diese Kritik?

Es gibt keine aussagekräftigen Erhebungen über die Zahl der erteilten Sondergenehmigungen.
Weder der “Bundesverband Güterkraftverkehr” noch das “Statistisches Bundesamt” oder die “Bundesanstalt für Güterverkehr”, auch nicht der “ADAC” oder das “Bundesverkehrsministerium” können Angaben nach konkreten Daten machen oder zumindest Schätzungen geben.

Die Zahl der von Ordungsämtern und anderen zuständigen Länderstellen erteilten Ausnahmegenehmigungen wird nicht übergreifend erfasst.
Die Kritik beruft sich demnach auf eine “gefühlte Empfindsamkeit”.

Dabei will ich gar nicht ausschließen, dass die Zahl der Sonntagsfahrer tatsächlich zugenommen hat. Bei dem rasanten Anstieg des Straßengütervolumens ist das nur logisch.
Die Lkw - Fahrer oder “dreisten Spediteure” die sich die freie Fahrt erkaufen (laut “SAT1 - Automagazin) dafür verantwortlich zu machen, ist aber ein Fehler.

Die willkürliche Vergabepraxis der Ordnungsämter lässt dem Lkw - Unternehmer oft keine andere Wahl als zu versuchen, Sonntagsfahrgenehmigungen zu bekommen.
Erhält der Unternehmer diese Genehmigung nicht bei “seinem” Ordnungsamt, dann bekommt diese mit Sicherheit der Konkurrent bei seiner zuständigen Stelle.

Die Bereitschaft von Städten und Gemeinden ist groß, bei der Vergabe auch mal “ein Auge zuzudrücken”, spülen doch diese Genehmigungen ein hübsches Sümmchen in die Haushaltskasse.

Link zu Soontagsfahrverbot auf Wikipedia

2 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

75 Euro pro Wochenende ist schon ziemlich heftig. Ich habe eine Jahresgenehmigung für 180 Euro im Lkw, da wir regelmässig zur Fähre (Travemünde) nach Schweden fahren und oft schon um 22.00 dort sein müssen.

Allerdings werden bei uns in Leer auch keine Jahresgenehmigungen mehr ausgestellt so das mein Chef im Falle eines Falles für die neu dazugekommenen Lkw jedesmal eine Einzelgenehmigung besorgen muss.

Unknown hat gesagt…

Vielleicht sollte ich alles über Puttgarden transportieren. Auch wenn es nach München muss.

Wir haben unsere Logistik jetzt ohne den Sonntag optimiert. Jetzt sollte nur noch auch unserem Wettbewerb auch kein anderer Messebauer eine Sondergenehmigung erhalten, oder?