Montag, Dezember 01, 2008

Übersicht über Fahrverbote 2009

Bei Truckonline fand ich folgenden interessanten Post:

Nur auf den ersten Blick sind Lkw-Fahrverbote in Deutschland klar und einfach geregelt.

Bei genauerem Hinsehen zeigt sich, dass die Regelungen zum Lkw-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen in Deutschland sehr kompliziert ist. Dies zeigt sich schon darin, dass das Verbot einerseits nicht nur für Lkw gilt und andererseits auch nicht für alle Lkw gilt.

Komplizierte Regelungen und Ausnahmen verunsichern, wer überhaupt vom Lkw-Fahrverbot betroffen ist. Auch gilt das Lkw-Fahrverbot nicht nur an Sonn- und Feiertagen, sondern teilweise auch samstags auf bestimmten Autobahnen bzw. Autobahnabschnitten. Abgesehen vom Tag der Deutschen Einheit sind Feiertage in Deutschland Ländersache.

Entsprechend gelten auch die Lkw-Fahrverbote für Feiertage nur in den Bundesländern, in denen der Tag ein offizieller, gesetzlicher Feiertag ist. Auch hier keine Regel ohne Ausnahmen.
Beispielsweise ist in Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen-Anhalt Heilige Drei Könige ein gesetzlicher Feiertag. Dieser gilt jedoch nicht für das Lkw-Fahrverbot - ebenso wenig wie der Buß- und Bettag in Sachsen.

Auf Schnelle-online.info wird übersichtlich aufgeschlüsselt und in Kalendern angezeigt, wann wo das LKW-Fahrverbot in Deutschland Anwendung findet. Viele zusätzliche Informationen helfen, sich durch die komplizierten Regelungen zurechtzufinden.

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