Samstag, Februar 25, 2012

Immer mehr Fahrverbote bei immer kürzeren Auf- und Abbauzeiten im Messebau

In den letzten Jahren sind die Auf- und Abbauzeiten im Messebau von den Messegesellschaften deutlich verkürzt worden. Die Messen finden in der Regel in der Woche statt und am Wochenende werden die Messestände von unseren Jungs montiert und demontiert. Da ist es nicht immer einfach den LKW-Fahrer rechtzeitig zurückfahren zulassen, damit auch der Fahrer wenigstens Sonntags zuhause ist.

Mit der vom Bundesverkehrsministerium geplanten Erweiterung der Fereinreiseverordnung vor Ostern und Pfingsten verlängern sich die Fahrtzeiten der LKW zurück zum Standort erheblich. Es ist geplant, dass am Gründonnerstag und am Freitag vor Pfingsten die LKW einige Teilstrecken der Autobahnen nicht befahren dürfen und auf die Landstraßen ausweichen müssen. Wenn die Fahrer Pech haben sind sie Ostern oder Pfingsten vielleicht nicht zuhause.

Wir werden natürlich versuchen die Arbeits- und Fuhrparkplanung entsprechend anzupassen, um Härten zu vermeiden. Die Messegesellschaften könnten auch einmal mit darüber nachdenken welche Auswirkungen die Auf- und Abbauzeiten  auf die Dienstleister haben.

Das Bundesverkehrsministerium hat ja schon vor längerer Zeit mit dem Denken aufgehört.


Folgenden Artikel dazu fand ich bei TruckOnline -Blog:
Das Bundesverkehrsministerium will offenbar kurzfristig die Ferienreiseverordnung erweitern. Damit sollen bislang weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit die Lkw-Fahrverbote auf bestimmten Fernstraßen künftig auch am Gründonnerstag und am Freitag vor den Pfingstferien gelten.

Eine Erhebung der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) hat gezeigt, dass insbesondere die Freitage vor Beginn der Ferien sowie der Gründonnerstag staukritisch sind. Dies ist darauf zurück zu führen, dass sich dann die Ferienverkehre mit den Pendler-/Berufsverkehren überlagern und keine generellen Lkw-Fahrverbote existieren.

Mit der Ausweitung des zeitlichen Fahrverbots auf Gründonnerstag und den Freitag vor Pfingsten soll eine Verbesserung der Verkehrssituation auf den in § 1 Absatz 2 der Ferienreiseverordnung genannten hoch belasteten Autobahn- und Bundesstraßenabschnitten ab diesem Jahr erreicht werden. Oder in Kurzfassung: Durch die geplante Änderung der Ferienreiseverordnung wird nun auch vor Ostern und Pfingsten für den Individualverkehr die Möglichkeit geschaffen, Urlaubsorte zügig zu erreichen.

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