Deutscher Führerscheinentzug gilt europaweit
Ein Einzelfall kann schnell zur Grundsatzentscheidung werden. Wie das Internetportal www.auto.de in seinem Magazin berichtet, wurde einem Fahrer wegen mehrmaliger Trunkenheit am Steuer sein deutscher Führerschein für 12 Monate entzogen. Erst nach Ablauf dieser Frist, sollte ihm ein neuer Führerschein ausgestellt werden.
Der Mann klagte gegen diese Entscheidung - zog seine Klage aber wieder zurück, als ein psychologische Gutachten ermittelte, dass er mit hoher Wahrscheinlichkeit auch zukünftig wieder alkoholisiert fahren würde. Doch plötzlich hatte der Mann einen polnischen Führerschein vorzuweisen. Was ist passiert? Laut der dortigen Behörde ist der deutsche Führerschein in einen polnischen umgeschrieben worden - und dieser ist auch in Deutschland gültig.
Denn dank einer Führerscheinrichtlinie der EU liegt es in der Entscheidungsgewalt des ausstellenden Staates die Gültigkeit der Fahrerlaubnis zu prüfen. Der Europäische Gerichtshof bekräftigte jetzt die deutsche Praxis der Führerscheinsperre bis hin zum Führerscheinentzug für ganz Europa an.
Weitere Informationen:
www.auto.de
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