Samstag, Januar 16, 2010

Faire Besteuerung von Dienstwagen

Eine deutlicher fairere Besteuerung meines Firmenwagens würde mich sehr begeistern. Die Differenz vom Listenpreis zum tatsächlichen Einkaufspreis der Fahrzeuge differiert im Augenblick erheblich. Aufgrund meines sehr kurzen Arbeitsweges (2,5 km) komme ich da schon ganz gut weg. Die Firmenwagenfahrer mit einem langen Arbeitsweg haben da schon hohe Steuerbelastungen.

Folgenden Artikel fand ich in der Wirtschaftswoche:
Wissmann fordert faire Besteuerung von Dienstwagen
Christian Ramthun (Berlin) 16.01.2010

Matthias Wissmann, Präsident des Verbandes der Automobilindustrie (VDA), hat eine faire Besteuerung von Dienstwagen gefordert. Der Bund der Steuerzahler droht mit einer Musterklage.

Matthias Wissmann, Präsident des Verbandes der Automobilindustrie (VDA), hat eine faire Besteuerung von Dienstwagen gefordert und wird dabei vom Fraktionsvize der Union im Bundestag, Michael Fuchs, unterstützt. Unterdessen hat der Präsident des Bundes der Steuerzahler, Karl-Heinz Däke, mit einer Musterklage gedroht, sollte die Bundesregierung die Dienstwagenbesteuerung nicht reformieren.

Wissmann schlägt im Interview mit der WirtschaftsWoche vor, den geldwerten Vorteil der Dienstwagennutzung nach dem Vorbild der Besteuerung von Jahreswagen für Werksangehörige zu regeln. „Bei Firmenfahrzeugen geht es um eine faire Besteuerung des geldwerten Vorteils für die private Nutzung. Und da ist es in den vergangenen Jahren zu einer Überbesteuerung gekommen“, kritisiert Wissmann. „Die Besteuerung von Jahreswagen für Werksangehörige ist gerade so novelliert worden, dass der ortsübliche Kaufpreis anstelle des Bruttolistenpreises als Grundlage herangezogen wird. Das geht auf ein Urteil des Bundesfinanzhofes zurück. Ich sehe hier einen Hinweis für eine mögliche Neuregelung bei Firmenwagen“, erklärt der VDA-Präsident der WirtschaftsWoche. Alternativ könnte der Fiskus „auf den nur in Deutschland anzutreffenden 0,03-Prozent-Sonderzuschlag für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz“ verzichten und im Gegenzug die Entfernungspauschale für Dienstwagen streichen.

Die aktuelle Regelung, den geldwerten Vorteil bei Nutzung von Dienstwagen nach Listenpreis statt dem tatsächlichem Kaufpreis zu besteuern, hält der für Wirtschaft zuständige Unionsfraktionsvize im Bundestag, Michael Fuchs, für „unsauber und ungerecht“. Fuchs plädiert ebenfalls dafür, den tatsächlichen Kaufpreis als Basis anzusetzen. Eine entsprechende Regelung für die private Nutzung von Dienstwagen sondiert derzeit das Bundesfinanzministerium. Eine solche Neuregelung hält Fuchs für „eine faire und ordnungspolitisch saubere Sache“.

Sollte es keine Neuregelung der Dienstwagenbesteuerung geben, will der Bund der Steuerzahler eine Musterklage einreichen, so Präsident Däke zur WirtschaftsWoche. „Die Bundesregierung kann eine für sie beschämende gerichtliche Schlappe verhindern, wenn sie zügig handelt und die Besteuerung der Dienstwagen reformiert.“ Der Verband sucht gegenwärtig einen geeigneten Musterkläger, das Klageverfahren soll das Kalenderjahr 2008 oder 2009 betreffen.

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